Fischereivorbereitungskurs "Kompakt" 2025

Tag/Datum Kursort  
Freitag 26.09.2025 79787 Lauchringen Gasthof Adler 1Stunde
Samstag 27.09.2025 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6Stunden
Samstag 04.10.2025 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6Stunden
Samstag 11.10.2025 79801 Lauchringen Gasthof Adler 6Stunden
Samstag 18.10.2025 79801 Lauchringen Gasthof Adler 6Stunden
Samstag 25.10.2025 79801 Schwimmbad Hohentengen 8Stunden
Samstag 08.11.2025 79801 Lauchringen Gasthof Adler 6Stunden
Samstag 15.11.2025 Fischereiprüfung Hohentengen 2Stunden

 

Die genauen Kursdaten und den Inhalt der Kursdaten

entnimmst Du bitte dem beigefügten PDF

Kompaktkurs 2025
stupla 25 fischerei.pdf
PDF-Dokument [378.2 KB]

Was kostet mich der Fischereischein?

 

 

 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 300.- Euro

für Erwachsene und

250.- Euro für Jugendliche bis 18 Jahren.

Die Preise sind inclusive der Prüfungsgebühr.

 

 

Rechne bitte noch mit 20.- Euro für das Lehrmaterial

und 10.- Euro für den praktischen Kurs.

 

 

 

Wie muss ich bezahlen?

 

Dies ist ganz einfach. 
Melde Dich zum Vorbereitungslehrgang an

und bringe das Geld am ersten Tag

26.09.2025 bar mit. 

Muss ich Pflichtstunden besuchen?

 

Die Teilnahme am mindestens 32-stündigen Vorbereitungskurs ist Pflicht.

Die Lehrgangsteilnahme erstreckt sich auf alle Prüfungsgebiete, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl.

Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in dem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden. 

Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenanzahl in allen Sachgebieten erreicht hat,

kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.

Jugendfischereischein

 

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.

Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereichein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem

14. Lebensjahr abzulegen.

Das ist der verantwortlicher Ausbilder

Michael Nitz

 

Lehrgangsleiter

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