Tag/Datum | Kursort | |
Freitag 26.09.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 1Stunde |
Samstag 27.09.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6Stunden |
Samstag 04.10.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6Stunden |
Samstag 11.10.2025 | 79801 Lauchringen Gasthof Adler | 6Stunden |
Samstag 18.10.2025 | 79801 Lauchringen Gasthof Adler | 6Stunden |
Samstag 25.10.2025 | 79801 Schwimmbad Hohentengen | 8Stunden |
Samstag 08.11.2025 | 79801 Lauchringen Gasthof Adler | 6Stunden |
Samstag 15.11.2025 | Fischereiprüfung Hohentengen | 2Stunden |
Die genauen Kursdaten und den Inhalt der Kursdaten
entnimmst Du bitte dem beigefügten PDF
Was kostet mich der Fischereischein?
Die Lehrgangsgebühr beträgt 300.- Euro
für Erwachsene und
250.- Euro für Jugendliche bis 18 Jahren.
Die Preise sind inclusive der Prüfungsgebühr.
Rechne bitte noch mit 20.- Euro für das Lehrmaterial
und 10.- Euro für den praktischen Kurs.
Wie muss ich bezahlen?
Dies ist ganz einfach.
Melde Dich zum Vorbereitungslehrgang an
und bringe das Geld am ersten Tag
26.09.2025 bar mit.
Muss ich Pflichtstunden besuchen?
Die Teilnahme am mindestens 32-stündigen Vorbereitungskurs ist Pflicht.
Die Lehrgangsteilnahme erstreckt sich auf alle Prüfungsgebiete, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl.
Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in dem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden.
Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenanzahl in allen Sachgebieten erreicht hat,
kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.
Der Jugendfischereichein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem
14. Lebensjahr abzulegen.
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