Liebe Vereinsmitglieder,
es stellt sich die Frage: Ist die Zufahrt für Mitglieder zum Wasser erlaubt oder
nicht?
Nicht befestigte Waldwege dürfen nicht zur privaten Nutzung befahren werden.
Als Naturschützer wisst ihr, dass der Wald nicht ohne Grund befahren werden darf.
Wir vom Verein sind als Gewässerpächter zur Hege und Pflege verpflichtet.
Jedes Vereinsmitglied, das eine Fischereiberechtigung für das Los 5 sowie 6/6a/7 besitzt,
übernimmt den Auftrag zur eingeschränkten Hege und Pflege.
Dazu gehört u.a. die Artenbestimmung der Fische und das Abwenden von Krankheiten. Verpflichtend ist die Aufzeichnung aller gefangenen Fische mit Art, Gewicht und Datum.
Diese müssen wir an das Regierungspräsidium weiterleiten.
Mit allen (Kraftwerk, Verwaltungen, Grundstückseigentümern, Förster und Jägern) haben wir ein super Verhältnis. Wir bekommen immer wieder gute Rückmeldungen für unsere Pflege.
Solange sich niemand beeinträchtigt fühlte, wurde ein Auge zugedrückt,
wenn Mitglieder des ASV 1970 mit einem KFZ zum Angeln an das Gewässer fuhren.
Nun stören sich immer mehr Menschen daran, dass Fahrzeuge mit unangemessener Geschwindigkeit auf den Wald- und Feldwegen unterwegs sind und unmöglich parkieren.
Egal ob es Angler oder andere Personen sind. Auch das „wilde Campen“, was ab und an vorkommt, ist sehr ärgerlich.
Mit der Fischereiberechtigung haben wir Euch eine Bescheinigung in A5 Größe ausgestellt, die Ihr bitte hinter die Windschutzscheibe legt, wenn Ihr zur aufwendigeren Hege- und Pflegeaufträgen ans Laufenloh fahrt. Diese Karte macht euch als Angler erkenntlich, kann euch bei berechtigten und schwerwiegenden Beschwerden jedoch nicht vor einer Verwarnung oder Buße schützen.
Unsere Bitte, damit wir weiterhin Lob und keine Beschwerden erhalten:
- Für das private Angeln ist das Befahren der Feld- und Waldwege verboten.
- Verhaltet euch in der Natur rücksichtsvoll.
- Reduziert die Zufahrten und das Parken auf ein Minimum.
- Waldwege sind unbedingt in Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
- Parken auf Flächen in Naturschutzgebieten ist verboten.
- Das Campen im Wald ist verboten (Ein Bivy ohne Boden gilt nicht als Zelt).
Weiterhin viel Spaß beim Angeln und einen guten Fang wünscht Euch Euer
Angelsportverein 1970 Hohentengen e.V.