Fischereivorbereitungskurs "Kompakt" 2026

Tag/Datum Kursort  
Samstag 19.09.26 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6 Stunden
Samstag 26.09.26 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6 Stunden
Samstag 17.10.26 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6 Stunden
Samstag 24.10.26 79801 Schwimmbad Hohentengen 8 Stunden
Samstag 31.10.26 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6 Stunden
Samstag 14.11.26 79787 Lauchringen Gasthof Adler 6 Stunden
Samstag 21.11.26 Fischereiprüfung 2 Stunden
     

 

Die genauen Kursdaten sowie deren Lerninhalte

entnimmst Du bitte dem beigefügten PDF

stupla_26_fischerei.pdf
PDF-Dokument [698.8 KB]

Was kostet der Fischereischein?

 

 

 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 300.- Euro

für Erwachsene und

250.- Euro für Jugendliche bis 18 Jahren.

Die Preise sind inklusive der Prüfungsgebühr.

 

 

Für das Lehrmaterial kommen noch 20.- Euro hinzu

und nochmals 10.- Euro für den praktischen Kurs (Praxistag).

 

 

 

Wie kann ich bezahlen?

 

Melde dich einfach zum Vorbereitungslehrgang an

und bringe das Geld am ersten Tag

(Samstag den19.09.2026) in bar mit. 

Muss ich Pflichtstunden besuchen?

 

Die Teilnahme am mindestens 32-stündigen Vorbereitungskurs ist Pflicht.

Die Lehrgangsteilnahme erstreckt sich auf alle Prüfungsgebiete mit der jeweiligen Mindeststundenzahl.

Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in welchem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden. 

Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenanzahl in allen Sachgebieten erreicht hat,

kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.

Jugendfischereischein

 

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.

Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereichein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem

14. Lebensjahr abzulegen.

Das ist unser verantwortlicher Ausbilder

Michael Nitz

 

Lehrgangsleiter

 

 

asv.wasser@gmail.com

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