Tag/Datum | Kursort | |
Freitag 26.09.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 2 Stunden |
Samstag 27.09.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6 Stunden |
Samstag 04.10.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6 Stunden |
Samstag 11.10.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6 Stunden |
Samstag 18.10.2025 | 79801 Schwimmbad Hohentengen | 8 Stunden |
Samstag 25.10.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6 Stunden |
Samstag 08.11.2025 | 79787 Lauchringen Gasthof Adler | 6 Stunden |
Samstag 15.11.2025 | Fischereiprüfung Hohentengen | 2 Stunden |
Die genauen Kursdaten sowie deren Lerninhalte
entnimmst Du bitte dem beigefügten PDF
Was kostet der Fischereischein?
Die Lehrgangsgebühr beträgt 300.- Euro
für Erwachsene und
250.- Euro für Jugendliche bis 18 Jahren.
Die Preise sind inklusive der Prüfungsgebühr.
Für das Lehrmaterial kommen noch 20.- Euro hinzu
und nochmals 10.- Euro für den praktischen Kurs (Praxistag).
Wie kann ich bezahlen?
Melde dich einfach zum Vorbereitungslehrgang an
und bringe das Geld am ersten Tag
(Freitag, 26.09.2025) in bar mit.
Muss ich Pflichtstunden besuchen?
Die Teilnahme am mindestens 32-stündigen Vorbereitungskurs ist Pflicht.
Die Lehrgangsteilnahme erstreckt sich auf alle Prüfungsgebiete mit der jeweiligen Mindeststundenzahl.
Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, in welchem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden.
Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenanzahl in allen Sachgebieten erreicht hat,
kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.
Der Jugendfischereichein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem
14. Lebensjahr abzulegen.
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